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Ausgleichs/Aufteilungsfunktion
Zu diesen Funktionen zählen unter anderem:
  • Verwaltung der Ausgleichfonds der Krankenversicherungsträger und der Pensionsversicherungsträger sowie des Ausgleichfonds für die Krankenanstaltenfinanzierung
  • Aufteilung des von den Pensionsversicherungsträgern gezahlten Beitrages zur Krankversicherung der Pensionisten auf die einzelnen Krankenversicherungsträger
  • Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) leistet jährlich einen besonderen Pauschalbetrag, der die Ersatzansprüche der Gebietskrankenkasse, Betriebskrankenkasse und der Versicherungsanstalt der österreichischen Bergbaues abgilt. Dieser Pauschalbetrag ist vom Hauptverband auf die berechtigten Krankenversicherungsträgern aufzuteilen.
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