Wie funktioniert der Einstieg am ELGA-Portal?
Voraussetzung für die Anmeldung am ELGA-Portal ist eine Handy-Signatur (elektronische Unterschrift via TAN-Nummer) oder eine Bürgerkarte und Lesegerät. Damit ist sowohl eine eindeutige Identifizierung der Patientinnen und Patienten möglich, als auch Datenschutz und Daten-Sicherheit gewährleistet.
Mehr Informationen zu Handysignatur und Bürgerkarte – Registrierung und Aktivierung – unter www.buergerkarte.at.
Welche Möglichkeiten bietet das ELGA-Portal?
Bisher konnte man sich komplett oder von einzelnen ELGA-Funktionen (e-Befunde, e-Medikation) abmelden bzw. wieder anmelden.
Ab Dezember 2015 haben die ELGA-Teilnehmerinnen und ELGA-Teilnehmer, die ab diesem Zeitpunkt in einem der teilnehmenden Spitäler behandelt wurden, die Möglichkeit,
- ELGA-Gesundheitsdaten einzusehen, abzuspeichern bzw. auszudrucken,
- Einsicht ins Protokoll zu nehmen („Wer hat wann welche Befunde angesehen?“),
- zu sehen, welche ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA-GDA) aktuell Zugriff auf die eigenen ELGA-Gesundheitsdaten haben,
- Dokumente wie Befunde oder Entlassungsbriefe zu sperren bzw. zu entsperren sowie
- die aktuell gültigen Zugriffsberechtigungen der eigenen ELGA-GDA zu verlängern bzw. zu verkürzen oder zu sperren.
Was sehe ich zu Beginn in meiner persönlichen ELGA?
ELGA startet nicht in jedem Bundesland zur gleichen Zeit, es beginnen Spitäler in der Steiermark und Wien. Es nehmen somit nicht alle ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter von Anfang an bei ELGA teil.
Nur wenn Sie in einem Krankenhaus in Behandlung waren, das schon an ELGA teilnimmt, werden Ihre ELGA-Gesundheitsdaten, in diesem Fall der Entlassungsbrief und gegebenenfalls weitere ausgewählte e-Befunde, für Sie bereitgestellt.
Früher entstandene Befunde können Sie nicht über ELGA abrufen, da diese technisch dafür nicht geeignet sind. So wie der ELGA-Start schrittweise erfolgt, wird auch Ihre persönliche ELGA erst langsam „wachsen“.
Keine Gesundheitsdaten auf der e-card
Auf der e-card werden weiterhin KEINE Gesundheitsdaten gespeichert. Die e-card dient ausschließlich als „Schlüssel“, der im Rahmen einer Behandlung durch das Stecken der e-card dem entsprechenden ELGA-GDA Zugriff auf ELGA-Daten der konkreten Patientin bzw. des Patienten ermöglicht.