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Editorial Februar 2015


Dr. Wilhelm Donner HVB 120x160px Der Autor:
Dr. Wilhelm Donner
 
ist Chefredakteur der Sozialen Sicherheit im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.


EDITORIAL

Liebe Leserinnen und Leser!

Die Februar-Ausgabe der Sozialen Sicherheit berichtet von einem Symposion zum Thema „Kinder- und Jugendgesundheit“, das im Hauptverband unter Beteiligung hochrangiger Expertinnen und Experten stattfand. Ferner bringen wir eine Nachlese zu einer Tagung im Hauptverband unter dem Titel „fraud & error“, die einen Einblick in die Vielfalt von Missbrauch in der sozialen Sicherheit ermöglicht.

Wie alljährlich im Februar bringt die Soziale Sicherheit auch in diesem Jahr wieder die personenbezogenen statistischen Daten des Jahres 2014 zum Stand der hier in Österreich Beschäftigten (3,424.000), zur Anzahl der Pensionsbezieher (2,322.500) sowie die Quote der Erwerbsverhältnisse sämtlicher Erwerbstätigen (3,876.000), wie sie zum Stichtag mit 1. Juli 2014 erhoben wurden.

Dr. Thomas Czypionka (Institut für Höhere Studien) stellt als jemand, der in den Prozess eingebunden ist, Reflexionen zur Gesundheitsreform an und plädiert dafür, die Bevölkerung informierend einzubeziehen und sie vor allem nicht zu überfordern. Darüber hinaus gehe es darum, einen möglichst großen Spielraum für Innovationen zu schaffen und den angestrebten Lösungen einen genügend großen Zeitraum für ihre Umsetzung einzuräumen. Im Unterschied zu den Anläufen früherer Jahrzehnte bezüglich einer Gesundheitsreform sei man dieses Mal auf einem sehr guten Weg.

Ass.-Prof. Dr. Auer-Mayer (Universität Salzburg) stellte im Rahmen der SV-Wissenschaft Überlegungen zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung der Beschäftigung von Vertretungsärzten an. Die Expertin für Arbeits- und Sozialrecht geht davon aus, dass Vertretungsärzte überwiegend als selbständige, freiberuflich Tätige angesehen werden, da eine Vertretung in Ordinationen schwerlich auf Grund der Eigenverantwortlichkeit der ärztlichen Berufsausübung als Anstellung anzusehen sei. Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung hänge jedoch davon ab, inwieweit Bindungen des Vertretungsarztes über jene hinausgehen, denen der zu Vertretende selbst unterliegt.

Abschließend werden von Manfred Glombik, einem Fachjournalisten für Fragen der Rentenversicherung, jene wesentlichen Änderungen inklusive der vorübergehenden Senkung der Altersgrenzen dargestellt, die in Deutschland seit dem 1. Juli 2014 in der gesetzlichen Rentenversicherung in Kraft getreten sind.


Dr. Wilhelm Donner

Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020