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Editorial Februar 2009


Dr. Wilhelm DonnerDer Autor:
Dr. Wilhelm Donner

ist Chefredakteur der Sozialen Sicherheit im
Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.




Liebe Leserinnen und Leser!

Die Soziale Sicherheit stellt Ihnen den neuen Vorsitzenden des Verbandsvorstandes im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, Dr. Hans Jörg Schelling, vor und berichtet über die ersten Sitzungen des Verbandsvorstandes sowie der Trägerkonferenz in der neuen Funktionsperiode. In letzterer wurde Franz Bittner (Obmann der WGKK) als Vorsitzender durch die notwendig gewordene Wahl bestätigt, zu dessen Stellvertreter wurde – bedingt durch das Ausscheiden von Karlheinz Kopf in den Nationalrat – Dr. Martin Gleitsmann (Obmann-Stv. der SVA der gewerblichen Wirtschaft) gewählt.

Unter den Fachbeiträgen findet sich u.a. der alljährlich um diese Zeit erscheinende Beitrag zu den personenbezogenen Statistiken von Reinhard Haydn (HVB), worin der Beschäftigtenstand, Erwerbsverhältnisse und Mehrfachversicherungen, aber auch die Pensionsstände im Detail zum Stichtag 1. Juli 2008 dargestellt werden.

Mit den Haftungsansprüchen gegen den Hauptverband bei Patentverletzungen durch Generikahersteller befasst sich ausführlich Mag. Hans Seyfried (HVB) und kommt unter Bezugnahme auf zwei juristische Fachartikel zu dem Ergebnis, dass bei der Aufnahme von Generika in den EKO, der Hauptverband mögliche Verletzungen des Patentrechtes nicht zu prüfen hat und damit auch kein Verstoß gegen dieses vorliegt.

Judith Füzi und Dipl.-Ing. Berthold Reichardt (beide BGKK) untersuchten den Zusammenhang von Arbeitslosigkeit und einer erhöhten Krankenstandsdauer. Dies auch in Fällen, wo eine zeitliche Überschneidung dieser arbeitshindernden Zustände nicht gegeben ist. Es wurde dabei zwischen Geschlechtern und nach Altersgruppen unterschieden, wodurch im Ergebnis ein äußerst differenziertes Bild zustande kam.

Dr. Margarethe Fürstl-Grasser (BMASK) und Prof. Dr. Johannes Rudda (HVB) präsentieren die neue Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz, wie sie am 24. September 2008 im Nationalrat einstimmig beschlossen wurde, samt deren Erläuterungen. Dabei kommt es neben der Erhöhung der Alimentierung zu einer Verbesserung der Einstufung, insbesondere für schwerstbehinderte Kinder und an Demenz Erkrankten.

Dr. Wilhelm Donner

Zuletzt aktualisiert am 28. Februar 2022