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Aufnahme in die WahlpsychologInnenliste


Die Liste der WahlpsychologInnen ist öffentlich und gebührenfrei für jedermann zugänglich und wird aktuell als Serviceleistung für die anspruchsberechtigten PatientInnen, die Krankenversicherungsträger und für alle im Gesundheitswesen Tätigen geführt. Mit der Aufnahme in die Liste ist für die klinischen PsychologInnen auch eine öffentliche Qualitätsbestätigung verbunden.

Für die Aufnahme in die Liste der WahlpsychologInnen der sozialen Krankenversicherung ist ein Antrag an den Dachverband notwendig (1030 Wien, Kundmanngasse 21). Nähere Angaben hierzu entnehmen Sie bitte dem Infoblatt:

Information WahlpsychologInnen Unterlagen (Word, 62 KB)


Die übermittelten Unterlagen werden nach formeller Überprüfung auch einer inhaltlichen gutachterlichen Kontrolle unterzogen. Als Kostenbeitrag ist eine Pauschalgebühr in Höhe von € 120,-- (USt.-frei) zu entrichten. Für jede Nachreichung entsteht eine weitere Gebühr von € 50,--. 

Im Fall einer positiven Abnahme des Antrages werden die Kontaktdaten in die vom Dachverband geführte WahlpsychologInnenliste eingetragen. Ab diesem Zeitpunkt sind PatientInnen des/der Wahlpsychologen/in zur Inanspruchnahme der Kostenerstattung für Leistungen der klinisch-psychologischen Diagnostik gegenüber dem jeweils leistungszuständigen Krankenversicherungsträger in Höhe von 80 % des Vertragstarifes berechtigt (Anlage 4 zum Gesamtvertrag).


Formular Aufnahme in die Liste der WahlpsychologInnen (Word, 73 KB)

Zuletzt aktualisiert am 05. Februar 2024