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Elektronisches Service (HEK)


Anträge zum Erstattungskodex werden nur in elektronischer Form entgegengenommen. Zum Abruf der Unterlagen besteht für die Mitglieder der HEK ein elektronisches Service. Für die Nutzung ist die ID Austria erforderlich.

Informationen zur ID Austria finden Sie hier:
www.oesterreich.gv.at/id-austria.html



Rolle beantragen

Um die elektronischen Services für den Erstattungskodex zu nutzen, müssen Sie die dafür notwendige Berechtigung („Rolle“) beantragen. Dieser Antrag wird von Ihnen mittels ID Austria unterschrieben und von der Fachabteilung im Dachverband geprüft.

Sie werden über die Freischaltung per Mail informiert.

Antrag auf Berechtigung Heilmittel-Evaluierungs-Kommission (HEK)

E-Mail: Ansprechpartner


HEK-Unterlagen

Mit folgendem Link können Sie als berechtigte Person die Unterlagen der HEK abrufen.

www.sozialversicherung.at/eweko-HEK/

Zuletzt aktualisiert am 26. Februar 2024