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Erfassung des Sozialversicherungsrechts: Inhalt und Funktionen der SozDok


Mag. Beate GlückDie Autorin:
Mag. Beate Glück

leitet die Rechtsdokumentation SozDok im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.



KURZFASSUNG


Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) ist eines der wichtigsten Gesetzeswerke Österreichs. Es hat zuletzt mit dem 2. Stabilitätsgesetz, BGBl. I Nr. 35/2012, die 267. Änderung erhalten. Allein diese Zahl verweist auf die Herausforderung, die die Erfassung und korrekte Darstellung des Sozialversicherungsrechts in all seinen zeitlichen Schichten bietet. In der SozDok kann jede Fassung zu jedem Zeitpunkt gefunden werden – in einer leicht zugänglichen Abfrage- und Dokumentationsmöglichkeit.

Die SozDok versteht sich als das „RIS des Sozialversicherungsrechts“ (RIS als das Rechtsinformationssystem des Bundes). Mit der SozDok gibt es ein einziges – mit sehr guten Recherchemöglichkeiten ausgestattetes – Portal für Sozialversicherungsgesetze samt Durchführungsrecht. Dokumentiert ist auch – im Gegensatz zum RIS – das Durchführungsrecht der Sozialversicherungsträger und des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger (Hauptverband), das im eigenen elektronischen Verlautbarungsorgan der Sozialversicherung, den „Amtlichen Verlautbarungen“ (www.avsv.at) kundgemacht wird.

Die SozDok enthält außerdem ausgewählte Rechtstexte zu den Bereichen Arbeitsmarkt, Arbeitslosenversicherung, Arbeitsmarktservice, zum Pflegegeld sowie zum Thema „Kinder“ (Kinderbetreuungsgeld, Karenzurlaub, Familienlastenausgleich usw.). Weiters ausgewähltes einschlägiges Europarecht, europabezogenes nationales Recht und internationale Sozialversicherungsabkommen.

Auch die Empfehlungen zur einheitlichen Vollzugspraxis der Versicherungsträger im Bereich des Melde-, Versicherungs- und Beitragswesens (E-MVB) wurden ab dem Jahr 2003 in die SozDok aufgenommen.

Die SozDok hat sich die Aufgabe gestellt, die unterschiedlichsten Anforderungen an eine Dokumentation eines so komplexen Rechtsbereichs wie jenem des Sozialversicherungsrechts so einfach handhabbar wie nur möglich umzusetzen. Der Artikel gibt dabei wertvolle Hinweise zum Einstieg und zur Anwendung. Denn es ist auch aus demokratiepolitischen Gründen wichtig, für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Expertennutzer einen einfachen und möglichst transparenten Zugang zu den relevanten Rechtsnormen im Sozialversicherungsbereich zu schaffen.

Zuletzt aktualisiert am 10. März 2022