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Editorial März 2019


Dr. Wilhelm DonnerDer Autor:
Dr. Wilhelm Donner
 
ist Chefredakteur der Sozialen Sicherheit im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.


EDITORIAL


Liebe Leserinnen und Leser!

Die März-Ausgabe der Sozialen Sicherheit enthält einen juristischen Schwerpunkt zum Beitragsrecht in der Sozialversicherung. Aber auch der Europa-Bezug der österreichischen Sozialversicherung nimmt in diesem Heft einen wichtigen Platz ein.

Ende Februar fand in der „Ständigen Vertretung Österreichs bei der EU“ in Brüssel eine Diskussion über Fragen einer sozialen Union in Europa statt, an der u. a. auch der Verbandsvorsitzende Dr. Alexander Biach und sein Stellvertreter Mag. Bernhard Achitz teilnahmen. Diese Ausgabe berichtet darüber ebenso wie über Maßnahmen zur Förderung der eigenen Gesundheitskompetenz wie zur Stärkung der Selbsthilfe.

Im Jahr 2018 fand in Salzburg ein Symposion zu aktuellen Fragen im Beitragsrecht der Sozialversicherung statt, das von der Universität Salzburg gemeinsam mit der SV-Wissenschaft, einer Organisation der Sozialversicherung ausgerichtet wurde. Univ.-Ass. Dr. Elisabeth Brameshuber (WU Wien) hatte dabei einen Vortrag zum Problem der Mehrfachversicherung gehalten. Obzwar nur weniger als vier Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung mehrfach erwerbstätig ist, sind hier alle Lösungen, die zu einer Entbürokratisierung führen, erstrebenswert. Die Autorin hatte sich damit systematisch befasst und die Schriftfassung wird in diesem Heft ebenso präsentiert wie jener ‚verschriftlichte‘ Vortrag von Hon.-Prof. Angela Julcher (VwGH), der das Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz und Fragen zur Umqualifizierung behandelt.

Damit ist die Bindungswirkung rechtskräftiger Bescheide angesprochen und das SV-ZG kann unter bestimmten Voraussetzungen Versicherungszuordnungen auch ohne Erlassung eines Bescheides eine Bindungswirkung zusprechen. Die VwGH-Richterin gibt nicht nur einen Überblick zur Neuregelung, sondern spricht auch Problemfelder an, die sich daraus ergeben können.

Über die Einführung des grenzüberschreitenden Datenaustauschs auf elektronischer Ebene im Bereich der Sozialversicherung informieren Dr. Gerd Bauer und Katharina Hilmar (beide Hauptverband), der bis zum Sommer 2019 umzusetzen ist und bei uns seit letztem Jänner in Vollbetrieb läuft. Basis dafür bildet die von der EU-Kommission geschaffene EESSI-Plattform (Electronic Exchange of Social Security Data).

Abschließend bringen Dr. Thomas Czypionka, Dr. Markus Kraus und Eva Six MSc (alle vom Institut für höhere Studien) eine rückblickende Zusammenschau der im Jahr 2018 stattgefundenen „Vienna Healthcare Lectures“, die sich allesamt mit der Digitalisierung im Gesundheitswesen befassten.


Dr. Wilhelm Donner

Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020