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Das Rentenniveau in Deutschland


Der Autor:

Manfred Glombik



KURZFASSUNG

 

Soziale Sicherheit ist untrennbar mit der Rentenversicherung verbunden. Sie trägt seit 1889, der Einführung der Invalidenversicherung durch Bismarck, maßgeblich dazu bei, dass die Versicherten auch im Alter finanziell gut versorgt sind.

Warum aber sinkt das Rentenniveau? Warum steigen die Renten um einen halben Punkt langsamer als die Gehälter und Löhne? Anstelle der Rutschbahn ist das Bild der Leiter angebracht. Wie auf einer Leiter steigt unsere Lebenserwartung dank immer besserer Gesundheit. Weil wir länger leben, die Berechnungen aber von einer gleichbleibenden Lebensarbeitszeit von 45 Jahren ausgehen, wird die Rente immer teurer.

Die langfristige Ausrichtung und Justierung der gesetzlichen Rentenversicherung konzentriert sich so auf ihre zentralen Kenngrößen, den Beitragssatz und das Rentenniveau.

Um das System der gesetzlichen Rentenversicherung angesichts demographischer Veränderungen zu stabilisieren, sind daneben auch Anpassungen beim Rentenalter oder Bundeszuschuss notwendig.

Steht der Beitragssatz – zusammen mit den Steuermitteln, die nicht zuletzt zur Finanzierung übertragener Aufgaben an die Rentenversicherung fließen – für die Einnahmeseite, so steht das Rentenniveau für die Leistungsseite.

Alle großen Reformen der Rentenversicherung haben aber Beitragssatz und Rentenniveau beeinflusst. Auch wenn das Rentenniveau nicht losgelöst von der Entwicklung des Beitragssatzes zu diskutieren ist, bleibt es doch Dreh- und Angelpunkt von Rentendebatten, und zwar seit Einführung der dynamischen Rente am 1. März 1957 durch die große Rentenreform.

Das Rentenniveau wird aber vielfach falsch verstanden. Dieser Umstand liegt auch daran, dass die Bezeichnung nicht besonders glücklich gewählt ist und daher oftmals missverstanden wird. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird unter „Niveau“ oft eine absolute Größe verstanden. Das ist das Rentenniveau aber gerade nicht.

Um dieses Missverständnis auszuräumen, wird in dem Beitrag die Bedeutung und Relevanz des Rentenniveaus für die gesetzliche Rentenversicherung dargestellt. Unterschiedliche Definitionen und Abgrenzungen der Größe im Zähler und Nenner des Quotienten Rentenniveau machen aber eine Interpretation nicht immer leicht.

Definition

Das Rentenniveau stellt ein Messekonzept dar, das auf zwei Größen basiert. Verglichen wird eine standardisierte Rentenleistung mit einem durchschnittlichen Arbeitnehmerentgelt. Beide Werte werden dazu durch eine Division in ein Zahlenverhältnis gesetzt. Das Rentenniveau drückt also eine Relation aus und nicht eine absolute Größe.

Im Zähler dieser Relation steht die sogenannte Standardrente, im Nenner das durchschnittliche Entgelt der Versicherten. Damit stellt das Rentenniveau dar, in welchem Verhältnis – ausgedrückt als Prozentsatz – die Standardrente eines Jahres zum Durchschnittsverdienst der Beitragszahler desselben Jahres steht.

Dass als Messgröße der Leistungsseite der gesetzlichen Rentenversicherung eine derartige Relation gewählt wurde, folgt aus der Grundkonstruktion des Systems: Ein Versicherter erhält pro Jahr Anwartschaften durch seine Beitragszahlungen, die die Relation seines Einkommens zu den Versichertenentgelten widerspiegeln. Diese Relation wird als „Entgeltpunkt“ bezeichnet. Ein Versicherter, der in einem Jahr genau den Durchschnitt aller Versicherten desselben Jahres verdient, erwirbt durch seine Beitragsleistung exakt einen Entgeltpunkt. Die Summe der Entgeltpunkte einer Erwerbsbiographie geteilt durch die Anzahl der Versicherungsjahre stellt folglich die durchschnittliche Entgeltposition dar, die ein Versicherter in seinem Erwerbsleben im Vergleich zu allen Versicherten innerhatte.

Der Maßstab für die Leistung des Gesamtsystems Rentenversicherung wird ebenso als Relation der gezahlten Rente im Vergleich zu den Durchschnittsverdiensten der Versicherten dargestellt.

Da die Erwerbsbiographien der einzelnen Versicherten aber sehr unterschiedlich sind und damit jeder Versicherter sein spezifisches Sicherungsniveau realisiert, bedarf es zur Charakterisierung des Gesamtsystems Rentenversicherung einer Normierung des Versicherungsverlaufes. Nur so lässt sich auch im Zeitablauf nachvollziehen, wie sich das Gesamtsystem Rentenversicherung hinsichtlich seiner Leistungen entwickelt.

 

Normierungen

Der Gesetzgeber hat folgende Normierungen vorgenommen: Für die Rentenleistung wird eine Standardrente normiert, die sich aus einer 45-jährigen Beitragszahlung eines Durchschnittsverdieners ohne Abschläge ergibt.

Die Arbeitnehmerentgelte, also der Nenner des Bruches, werden mit dem Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung normiert, das mit der Entwicklung der Gehälter und Löhne je Arbeitnehmer fortgeschrieben wird.

Da die volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen Arbeitnehmer als die „Gesamtheit der abhängig Beschäftigten“ definiert, gehen in diese Größe auch die Verdienste über der Beitragsbemessungsgrenze sowie nicht versicherungspflichtige Einkommen wie die der Beamten ein. Zudem werden die Verdienste sowohl von Vollzeit- als auch von Teilzeitbeschäftigten berücksichtigt. Insofern darf es nicht mit dem Durchschnittsverdienst von Vollzeitbeschäftigten verwechselt werden, das deutlich höher liegt.

Um eine Systemleistung im Zeitverlauf zu charakterisieren, bedarf es Normierungen. Die für die Bestimmung des Rentenniveaus maßgeblichen Rechengrößen sind allerdings inkonsistent definiert, weil sie auf unterschiedlichen Quellen beruhen und unterschiedlichen Konzepten folgen.

 

Bilanz

Aus dem „Nettorentenniveau vor Steuern“ lässt sich ableiten:

  • Ein sinkendes Rentenniveau bedeutet nicht, dass die Rente in absoluter Höhe sinkt.
  • Das Rentenniveau stellt nicht den Prozentsatz dar, den die Rentner von ihrem letzten Verdienst als Rente erwarten können.
  • Eine Ausweitung des Leistungskatalogs der Rentenversicherung, wie z.B. durch die „Mütterrente“, führt nicht zu einem steigenden Rentenniveau. Gleiches gilt für den gegenteiligen Fall, das heißt: eine Einschränkung des Leistungskataloges reduziert das Rentenniveau nicht.
  • Das Rentenniveau ist kein geeigneter Indikator für Armut im Alter. Zwar kann ein sinkendes Rentenniveau die Armutsgefährdung tendenziell erhöhen, Analysen zeigen, dass die Armutsrisiken meist infolge unterbrochener Erwerbsbiographien und Erwerbsminderung steigen. Während das Rentenniveau sich zudem allein auf die Rente einer einzelnen Person bezieht, geht die Messung von Armut im Alter von allen Einkünften aller Mitglieder eines Haushaltes aus. Vermögen und Einkünfte als Erwerbstätigkeit oder ergänzende Altersvorsorge spielen bei der Messung von Armut eine große Rolle, werden im Rentenniveau aber vollständig ausgeblendet.

Neben diesen verbreiteten Irrtümern und Fehlinterpretationen gibt es Wirkungszusammenhänge mit dem Netto-Rentenniveau vor Steuern:

  • Steigt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung, sinkt das Rentenniveau, weil Rentner den vollen Pflegeversicherungsbeitragssatz zu zahlen haben, Arbeitnehmer dagegen nur den halben.
  • Steigt der Beitragssatz zur Krankenversicherung, ist die Wirkung dagegen gering, weil sowohl Zähler als auch Nenner betroffen sind.
  • Steigt der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung, steigt das Rentenniveau, weil das Netto-Arbeitsentgelt sinkt, nicht aber die Nettorente.
  • Steigen die Preise, ändert sich das Rentenniveau nicht. Die Preisentwicklung spielt beim Rentenniveau keine Rolle. Selbst wenn in der Folge steigender Preise die Gehälter und Löhne stärker stiegen, käme es zu einer Eins-zu-Eins-Übertragung der Lohnentwicklung auf die Rentenanpassung, das Rentenniveau bliebe tendenziell konstant.
  • Steigt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung, wirken zwei gegenläufige Mechanismen: Einmal mindert der Beitragssatzanstieg das Nettodurchschnittsentgelt und damit den Nenner des Bruches. Zum anderen verringert sich die Rentenanpassung aufgrund des Beitragssatzfaktors, wodurch der Zähler des Bruches entsprechend langsamer steigt. Der Gesamteffekt auf das Rentenniveau ist damit nicht eindeutig.

 

Ausblick

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin hat angekündigt, mit sog. „Haltelinien“ das weitere Absinken des Netto-Rentenniveaus zu vermeiden. Hier geht es nicht um die heutige Rente, sondern die von übermorgen. Denn das Niveau der gesetzlichen Rente sinkt ohne neue Reformschritte.

Der Gesetzgeber hat dazu hinsichtlich des Rentenniveaus und des Beitragssatzes einen Zielkorridor definiert. Danach soll das Netto-Rentenniveau vor Steuern bis zum Jahr 2020 46 Prozent und bis zum Jahr 2030 43 Prozent nicht unterschreiten. Der Beitragssatz soll nicht über 20 bzw. 22 Prozent steigen.

Das Nettorentenniveau vor Steuern bis zum Jahr 2020 soll nicht unter 46 Prozent und bis zum Jahr 2030 nicht unter 43 Prozent fallen. Nach heutiger Lage ist nicht zu erwarten, dass diese Grenzen unterschritten werden. Denn es soll hier nicht das letzte Wort gesprochen, man spricht sogar von 48 Prozent und 50 Prozent.

Eine Stabilisierung des Netto-Rentenniveaus vor Steuern auf dem Niveau von 48,0 Prozent hätte aber eine Erhöhung des Beitragssatzes bis auf 26,9 Prozent im Jahr 2045 zur Folge. Gegenüber der Fortschreibung bei sinkendem Rentenniveau ist dies also eine Mehrbelastung von 3,3 Prozentpunkten.

Die Zahlen zeigen so den politischen Handlungsbedarf für eine Stabilisierung des Rentensystems.

Entlastende bzw. positive Wirkung auf den Beitragssatz und mittelbar auch auf das Rentenniveau hätten alle Maßnahmen, die der Rentenversicherung zusätzliche Beitragseinnahmen bringen. Dazu gehören die Verlängerung der durchschnittlichen versicherungspflichtigen Beitragsjahre z.B. durch eine Anhebung der Altersgrenzen, zusätzliche Beitragszahler durch Ausweitung des Versichertenkreises wie auch eine bessere Ausschöpfung der vorhandenen Beschäftigungspotenziale, z.B. von bislang nicht beschäftigten Frauen und Älteren bzw. von Arbeitslosen sowie durch mehr Vollzeit- und vollzeitnahe Beschäftigungen oder eine höhere Netto-Zuwanderung.

Bei der Frage des künftigen Beitragssatz- und Rentenniveaus geht es um Verteilungsfragen. In welchem Verhältnis sollen die finanziellen Belastungen durch die demographische Veränderungen auf Rentner, Beitragszahler und Steuerzahler verteilt werden? Denn eine Neujustierung des Rentensystems, die auf eine Stabilisierung oder gar eine Erhöhung des derzeitigen Rentenniveaus zielte, würde die Beitrags- oder die Steuerzahler mit Milliardenbeträgen belasten. Würde das Rentenniveau wieder auf 50 Prozent angehoben, stiegen die zusätzlichen Kosten sogar auf 52 Milliarden Euro. Hier würde auch eine vierköpfige Familie zusätzlich mit etwa 980 Euro im Jahr 2030 belastet. Ein kinderloser Single müsste jährlich rund 480 Euro mehr in die Rentenversicherung einzahlen, als es bei der derzeitigen Gesetzeslage nötig wäre.

Das geltende Recht nimmt aber ein sinkendes Rentenniveau in Kauf, um den Anstieg des Rentenbeitragssatzes auf lange Sicht im Rahmen zu halten. Denn um die zusätzlichen Ausgaben für ein höheres Rentenniveau zu finanzieren, müsste der Beitragssatz deutlich steigen. Es widerspricht die Anhebung des Rentenniveaus dem Prinzip einer generationsgerechten Rentenpolitik. Anlass dafür ist die Debatte über das Risiko von Altersarmut.

Rentenpolitik ist aber nicht nur Rentenmathematik. Sie muss auch für Vertrauen und Legitimation sorgen. Alles muss jedoch im politischen Willensbildungsprozess entschieden werden.


Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020