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Nicht-ärztliche Gesundheitsberufe


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Dieser Bericht vergleicht ausgewählte Aspekte der Regulierung und Planung der Berufe Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Diätologie, Hebammenwesen sowie Gesundheits-und Krankenpflege in den Ländern Deutschland, Finnland, Niederlande und Großbritannien mit jenen in Österreich. Aus österreichischer Perspektive lassen sich folgende Aussagen treffen:

In allen betrachteten Berufen hat sich weitgehend ein Fachhochschulabschluss als Grundqualifikation für die Berufsausbildung etabliert, sodass sich der österreichische Status quo hier gut eingliedert. Allerdings zeigt ein Vergleich der Ausbildungslängen, dass Österreich mit grundsätzlich dreijähriger Ausbildung und 180 ECTS am unteren Ende der in den Vergleichsländern etablierten Mindestqualifikationen bei Berufseinstieg liegt. Fallweise (Logopädie und Diätologie in Finnland) bildet bereits ein Abschluss auf Masterniveau die Minimalqualifikation für die Berufsausübung.

Nicht nur in Österreich, sondern auch in Deutschland ist der Aufbau eines Registers für Gesundheitsberufe ein langwieriges und noch nicht rechtsgültig verankertes Unterfangen (wobei die deutsche Lösung keine Registrierungspflicht vorsieht). Bereits etabliert ist die verpflichtende Registrierung von Angehörigen aller betrachteten Gesundheitsberufe in Finnland und Großbritannien, also den beiden Ländern mit staatlichem Gesundheitssystem, während das in den Niederlanden eingerichtete Register von den hier betrachteten Berufen nur für die Bereiche Gesundheits- und Krankenpflege, Hebammenwesen sowie Physiotherapie verpflichtend ist.


Kapazitätsplanung wird in allen vier Vergleichsländern regelmäßig für den ärztlichen Bereich durchgeführt. Im nicht-ärztlichen Bereich erfolgt Planung regelmäßig in beiden Ländern mit staatlichem Gesundheitssystem, und zwar in Finnland eingebettet in eine Struktur, die alle Berufsfelder und deren Ausbildungswege auf die zukünftigen Erfordernisse abstimmen möchte, und in Großbritannien in ein ähnlich strukturiertes System, das 130 Ausbildungsprogramme für Gesundheitsfachkräfte umfasst. In den beiden anderen Vergleichsländern bestehen punktuell Projekte.

In Österreich wurde bisher noch keine an den zukünftigen Bedarfen für nicht-ärztliche Gesundheitsberufe ausgerichtete Kapazitätsplanung eingerichtet. Dieser Mangel steht in direktem Zusammenhang mit einem Mangel an belastbaren Daten. Eine Registrierungspflicht wäre geeignet, um diese Informationslücke zu schließen. Ist die Registrierungspflicht, wie bereits die bestehende Lösung für Hebammen, mit regelmäßiger und von Fortbildung und Berufsausübung abhängiger Reregistrierung verbunden, kann sie darüber hinaus einen Beitrag zur Qualitätssicherung in der Gesundheitsversorgung leisten.

Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020