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UID-Nummer


Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 10.000 Euro übersteigt (maßgebend ist der in der Rechnung angeführte Gesamtbetrag, d.h. Entgelt zuzüglich Umsatzsteuer), als zusätzliches Rechnungsmerkmal auch die dem Leistungsempfänger vom Finanzamt erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) anzuführen.

Die UID des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger lautet ATU16250009.

Zuletzt aktualisiert am 03. Dezember 2020