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Die e-card - Alle Infos im Überblick

Die e-card der Sozialversicherung hat seit einigen Jahren einen festen Platz in unserem Alltag, man trägt sie im Geldbörsel gut aufbewahrt mit sich. Jeder Arztbesuch, jeder Besuch in einer Ambulanz oder im Ambulatorium und auch der Aufenthalt in vielen Spitälern beginnt mit dem Stecken der e-card. 

Die e-card ist nicht nur der persönliche Schlüssel zum Gesundheitssystem, sie ist auch der persönliche Schlüssel zur Sicherheit sensibler Gesundheitsdaten. Denn kein Arzt, kein Spital, kein Ambulatorium und kein sonstiger Vertragspartner der Sozialversicherung kann Daten über einen Patienten abrufen, wenn dieser nicht seine e-card vorlegt und durch das Stecken der Karte seine Zustimmung gegeben hat. 

In den vergangenen Jahren wurde das e-card System laufend um Anwendungen erweitert, die sowohl für die Patienten als auch für Gesundheitsdienstleister Vorteile bringen. 

e-card © SVC

Wozu dient die e-card?

Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zum elektronischen Gesundheitswesen und zur Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA). Rasch und sicher kann mit der e-card Ihr Anspruch auf Behandlung festgestellt werden.

Mit der e-card wird Ihr Krankenversicherungsschutz bei einem Arztbesuch oder einer anderen medizinischen Behandlung bestätigt. Legen Sie vor jeder Behandlung, z.B. bei der Ordinationshilfe, Ihre e-card vor. In der Arztordination kann mit Ihrer e-card elektronisch gesichert geklärt werden, ob und zu welchen Bedingungen (Rezeptgebührenbefreiung etc.) Sie versichert sind.

Wie bekomme ich eine gültige e-card mit Foto?

Alle Details dazu finden Sie unter www.chipkarte.at/foto

Brauche ich weiterhin einen Überweisungsschein?

Ja. Um medizinische Informationen transportieren zu können, ist ein Überweisungs- bzw. Zuweisungsschein nach wie vor erforderlich. Den Überweisungsschein wird Ihnen Ihr Arzt aushändigen. Sie legen diesen gemeinsam mit der e-card bei der Einrichtung vor, an die Sie überwiesen wurden. 

Wie bekomme ich eine gültige e-card, wenn ich in Österreich zu arbeiten beginne?

Ihr Arbeitgeber meldet Sie bei der Sozialversicherung an, sobald Sie in Österreich zu arbeiten beginnen. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie versichert. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen Ihre österreichische Sozialversicherungsnummer mitteilen. Sie können mit dieser Sozialversicherungsnummer in Österreich zum Arzt gehen, auch wenn Sie noch keine e-card haben.

Eine e-card kann erst ausgestellt werden, wenn ein Foto verfügbar ist. Wenn Sie einen österreichischen Reisepass, österreichischen Personalausweis, österreichischen Scheckkartenführerschein oder ein Dokument des Fremdenregisters besitzen, müssen Sie nichts tun und erhalten automatisch Ihre e-card.

Wenn Sie keines dieser Dokumente besitzen, bringen Sie bitte ein Foto zur für Sie zuständigen Registrierungsstelle, damit Ihre e-card ausgestellt werden kann.

Wenn Ihr Arbeitgeber bei der Anmeldung für Sie eine Postadresse außerhalb Österreichs angegeben hat, müssen Sie darüber hinaus mit der zuständigen österreichischen Krankenkasse (im Regelfall wird das die Österreichische Gesundheitskasse sein)  Kontakt aufnehmen, damit die e-card auch außerhalb Österreichs zugestellt wird.

Wenn eine Fotoregistrierung nicht rasch möglich ist, können Sie sich bei Ihrer österreichischen Krankenkasse einen zeitlich begrenzten e-card Ersatzbeleg ausstellen lassen und damit zum Arzt gehen.

Bekommen Angehörige eine eigene e-card?

Ja, jeder Angehörige bekommt eine eigene e-card.   

Erhalten Neugeborene automatisch eine e-card?

Auch für Neugeborene wird automatisch eine e-card ausgestellt. Sollten Sie nach einigen Wochen noch nicht automatisch eine e-card für Ihr Baby erhalten haben, melden Sie sich bitte bei Ihrem Krankenversicherungsträger. 

Ich bin mehrfach versichert. Bekomme ich aus jeder Versicherung eine eigene e-card?

Nein, Sie bekommen nur eine e-card. Beim Arztbesuch können Sie entscheiden, aus welcher Krankenversicherung Sie Leistungen in Anspruch nehmen möchten.

Wo bekomme ich die e-card?

Die e-card wird Ihnen automatisch von Ihrer Krankenkasse per Post zugesandt.

Wo gilt die e-card?

Die e-card kann bei jedem Vertragsarzt (Zahnarzt, Facharzt oder Allgemeinmediziner), jeder Vertragseinrichtung, in den eigenen Einrichtungen der Sozialversicherung sowie in den meisten Krankenanstalten verwendet werden.

Wie verwende ich die e-card beim Urlaub im Inland?

Die e-card kann während eines Urlaubs im Inland bei jedem Vertragsarzt (Zahnarzt, Facharzt oder Allgemeinmediziner), jeder Vertragseinrichtung, in allen eigenen Einrichtungen der Sozialversicherung sowie in den meisten  Krankenanstalten verwendet werden. Teilen Sie dem behandelnden Arzt mit, dass Sie sich auf Urlaub befinden.

Gilt die e-card beim Urlaub im Ausland?

Auf der Rückseite der e-card befindet sich Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Die EKVK ist ein Versicherungsnachweis in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und anderen Staaten, mit denen Österreich ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Mit der EKVK können Sie, wenn das während eines vorübergehenden Aufenthaltes notwendig wird, in den jeweiligen Staaten wie eine im jeweiligen Land sozialversicherte Person medizinische Hilfe in Anspruch nehmen. Dafür stehen Ihnen die Behandlungsstellen der gesetzlichen Krankenversicherung dieses Landes zur Verfügung (Vertragsarzt, Spital, nicht aber Wahlarzt oder Privatkrankenhaus).

Die EKVK gilt nur unter der Bedingung, dass alle Datenfelder ausgefüllt sind und Sie auch tatsächlich in Österreich versichert oder mitversichert sind. Wenn die Datenfelder Ihrer EKVK (ausgenommen die Kennnummer) nur mit Sternen befüllt sind und Sie in einen oben angeführten Staat reisen möchten, beantragen Sie bitte vor Reiseantritt eine Ersatzbescheinigung bei Ihrem Krankenversicherungsträger.

Was tun, wenn die e-card verloren geht?

Melden Sie einen Verlust oder Diebstahl möglichst rasch Ihrer Krankenkasse oder der e-card Serviceline unter der Nummer 050 124 33 11 (österreichweit zum Ortstarif - daher die erste Null immer mitwählen).  Die alte e-card wird dann gesperrt, die neue e-card wird innerhalb weniger Tage zugestellt. Ist während dieser Zeit ein Arztbesuch erforderlich, kann Sie der Arzt trotzdem behandeln. Wichtig ist, dass Sie Ihre Sozialversicherungsnummer und Ihre zuständige Krankenkasse wissen.  Die e-card muss zum Arzt auf jeden Fall nachgebracht werden. Es ist keine polizeiliche Diebstahlsanzeige notwendig.

Bekomme ich eine neue e-card, wenn ich den Arbeitgeber wechsle oder sich mein Versicherungsstatus ändert?

Ihre e-card bleibt weiter verwendbar, wenn Sie den Arbeitgeber wechseln oder Ihre Versicherung sich aus anderen Gründen ändert (Arbeitslosigkeit, Angehörigeneigenschaft, Übersiedlung, Pensions- oder Ruhegenussbezug, Wechsel des Versicherungsträgers nach Unterbrechung Ihres Versicherungsschutzes usw.). Sie wird aus diesen Gründen nicht ausgetauscht, da diese Informationen auf der Karte selbst nicht gespeichert sind, sondern im e-card System. Die auf der Rückseite der e-card (=Europäische Krankenversicherungskarte) angegebene Krankenkasse ist lediglich der Aussteller der Karte.


Zuletzt aktualisiert am 07. Februar 2024