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Editorial März 2014


Dr. Wilhelm Donner
Der Autor:
Dr. Wilhelm Donner
 
ist Chefredakteur der Sozialen Sicherheit im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.

Editorial

Liebe Leserinnen und Leser!


Die unter Mitwirkung des Hauptverbandes seit 20 Jahren bestehende Initiative „Arznei & Vernunft“ präsentierte in diesen Tagen eine neue Leitlinie sowie die Patientenbroschüre zu den Blutgerinnungshemmern, den „Antikoagulantien“. Zur Gesundheitsreform fand im Februar in den Räumen des Hauptverbandes eine prominent besetzte Enquete statt, an der auch die beiden Präsidenten des Seniorenrates Karl Blecha und Dr. Andreas Khol teilnahmen.


BM Alois Stöger besuchte ebenfalls im Februar die ELGA-Widerspruchstelle und machte sich selbst ein Bild von dem zu bewältigenden Ansturm. Primärversorgung, was darunter zu verstehen sei und wie sie in Zukunft aussehen könnte, beschreibt eine weiterer Kurzbeitrag. Aktuell auch ein Interview mit dem Vorsitzenden-Stellvertreter im Hauptverband, Mag. Martin Schaffenrath, der ein Jahr nach seinem Amtsantritt u. a. seine Vorstellungen zur Gesundheitsreform erläutert.


Die Fachbeiträge widmen sich in dieser Schwerpunktausgabe im Besonderen dem Rehabilitationsgeld und Case-Management durch die Krankenversicherung sowie dem Umschulungsgeld und den Leistungen des Arbeitsmarktservice, welche die befristeten Invaliditätspensionen ablösen, wie es im Sozialrechtsänderungsgesetz von 2012 festgelegt ist. Autorinnen und Autoren der OÖ Gebietskrankenkasse, der Pensionsversicherungsanstalt, des Arbeitsmarktservice und des Hauptverbandes legen jeweils ihre Wahrnehmung mit der neuen Herausforderung dar und vor allem auch, wie sie die vielfache und vielschichtige Kooperation zwischen den genannten Einrichtungen (KV, PVA, AMS) unter Koordination des BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie des Hauptverbandes gestalten werden.


Diese Neuerungen traten mit 1. Jänner 2014 in Kraft und gelten für Personen, die zu diesem Datum das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für ältere Versicherte wird es weiterhin befristete oder unbefristete IV-Pensionen geben.


Abschließend wird der Ist-Stand der gerichtlichen Fahrnisexekution beleuchtet und auf die gegenwärtige Problematik eingegangen, die auch nach den Novellen von 1995 und 2003 noch immer Verbesserungsbedarf anzeigen. So könnten z. B. die gerichtlichen Vermögensverzeichnisse professionalisiert werden oder eine amtswegige Prüfung bei zweifelhaften Angaben eines Schuldners zur Verpflichtung gemacht werden.


Dr. Wilhelm Donner

Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020