DRUCKEN

Editorial Oktober 2013


Dr. Wilhelm DonnerDer Autor:
Dr. Wilhelm Donner

ist Chefredakteur der Sozialen Sicherheit im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.

Editorial
Liebe Leserinnen und Leser!

Die Oktober-Ausgabe berichtet im aktuellen Teil über eine Primary Care-Konferenz im Hauptverband und über die Eckpunkte des Bundes-Zielsteuerungsvertrages, der am 3. September von der Trägerkonferenz beschlossen wurde, sowie über die mit der 68. ASVG-Novelle eingeführten Rezeptgebührenobergrenze. Diese funktioniert, gleichwohl wird eine zeitnähere Erfassung der Daten im Rahmen der elektronischen Gesundheitsakte forciert.

In einem weiteren Fachbeitrag wird aus internationaler Perspektive das europäische Sozialmodell für eine nachhaltige Pensionssicherung vorgestellt, wie es bei der European Social Insurance Platform (ESIP) diskutiert wird. Den zweiteiligen Artikel verfassten belgische, deutsche und österreichische Autoren, wobei im ersten Teil je ein Vertreter der Deutschen Rentenversicherung und des Hauptverbandes die Positionen des ESIP vorstellen und in diesem Rahmen die Überlegungen der EU-Kommission nachbilden. Dabei wird der Schwerpunkt auf das „Pensionsalter“ sowie die vor- und nachgelagerten Fragen gelegt.

Im Rechtspanorama wird die redigierte Fassung eines Gutachtens aus dem Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien aufbereitet, das die Zusatzkriterien für nichtärztliche Leistungserbringer (klinische Psychologen, Physiotherapeuten) im Hinblick auf die Kostenerstattung zum Gegenstand hat. Die Autorin verweist auf die Rechtmäßigkeit von geforderten Auswahlkriterien für die Invertragnahme, welche auch dem Grundkonzept des ASVG entspricht.

Das System der Pensionsanpassung, wie es sich vor 1965 und vor allem danach – mit dem Pensionsanpassungsgesetz (PAG) – darstellt sowie die Harmonisierung der Pensionen im Jahr 2004, zeigt der juristische Beitrag einer Autorin der SVA der gew. Wirtschaft und der WKÖ. Nicht unkritisch wird beim Gesetzgeber angefragt, ob das Äquivalenzprinzip und der Vertrauensschutz noch im Sinne der Stammfassung des ASVG gewährleistet ist. Gleichwohl räumt die Autorin ein, dass eine Orientierung an den Wirtschaftsdaten ebenso notwendig ist.

Ein vorrangiges Rahmengesundheitsziel ist die Stärkung der Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung. Das meint Health Literacy. Ein Kurzbeitrag dazu vervollständigt diese Ausgabe.

Dr. Wilhelm Donner

Zuletzt aktualisiert am 26. Juni 2018