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"Die Segel sind gesetzt, wir sind auf gutem Kurs"


Interview mit Generaldirektor Dr. Josef Probst

Generaldirektor Dr. Josef Probst


Soziale Sicherheit: Ende Juni wurde in Umsetzung der Gesundheitsreform der Zielsteuerungsvertrag von Bund, Ländern und der Sozialversicherung beschlossen. Was ist der zentrale Unterschied zu bisherigen Reformen?
Dr. Probst:
Österreich hat weltweit eines der besten Gesundheitssysteme und die Zugänglichkeit zu medizinischen Leistungen ist international beispielgebend. Gleichzeitig sind die hohen Kosten und die vielen Zuständigkeiten große Herausforderungen. Mangelnde Abstimmung der Sektoren untereinander und Institutionenverliebtheit prägen das derzeitige Bild im österreichischen Gesundheitswesen. Das wurde in den bisherigen Reformen nicht maßgeblich verändert. Mit der Gesundheitsreform 2005 hätte die strikte Trennung der einzelnen Sektoren überwunden werden sollen.
Eine österreichweite Leistungsangebotsplanung für alle Bereiche der Gesundheitsversorgung war vorgesehen, wurde jedoch bis heute nicht realisiert, ebenso wenig eine transparente und umfassende Darstellung von Mitteleinsatz und Leistungen.
Am 26. Juni 2013 konnte mit der Paraphierung des Bundeszielsteuerungsvertrags durch Bund, Länder und Sozialversicherung ein weiterer Meilenstein der Gesundheitsreform 2013 zeitgerecht erreicht werden. Kern der Reform ist ein partnerschaftliches
Zielsteuerungssystem für eine bessere Abstimmung zwischen den Finanziers des Gesundheitssystems und schließlich zwischen den
niedergelassenen Ärzten und den Spitälern. Die Modernisierung hat ein klares Ziel: Bürgerorientierung an die erste Stelle! Dies soll vor allem mit
dem Konzept des Best Point of Service – dem Ort der bestmöglichen Behandlung – erreicht werden.
Gesamtziel der Reform ist es, das gute österreichische Gesundheitssystem patientenorientiert zu modernisieren, die  Gesundheitsförderung zu stärken und das System nachhaltig abzusichern, damit es auch zukünftig für uns und unsere Kinder und
Enkel als ein stabiles sozialpolitisches Element zur Verfügung steht.
Konkret bedeutet das:

  • Eine grundlegende Neukonzeptionierung der Primärversorgung.
  • Neue ambulante Versorgungsformen mit klar definierten Aufgaben wie Facharztgruppenpraxen und Netzwerke von Allgemeinmedizinern als neuer Standard.
  • Einführung eines telefonischen und webbasierten Erstkontakt- und Beratungsservices für medizinische Fragestellungen.
  • Ausbau von Tageskliniken.
  • Bundeseinheitliche und transparente Qualitätsstandards und für die Bevölkerung nachvollziehbare, veröffentlichte Qualitätsmessung.
  • Einheitliche Diagnose- und Leistungsdokumentation in Spitälern und im niedergelassenen Bereich.
  • Stärkung von integrierten Betreuungsprogrammen für chronisch Kranke.

Mit dem Zielsteuerungsvertrag haben Bund, Länder und Sozialversicherung ein gemeinsames Zukunftsbild und handlungsleitende Prinzipien festgehalten, wie das Gesundheitssystem weiterzuentwickeln
und zu modernisieren ist. Daraus werden strategische Ziele abgeleitet, die wiederum durch operative Ziele konkretisiert werden. Neu ist die Ausrichtung auf Wirkungsorientierung. Zu jedem operativen Ziel sind Messgrößen, Zielwerte und Maßnahmen zu definieren, die ein laufendes
Monitoring ermöglichen.
Um das alles gut aufzusetzen, ist es erforderlich, eine politische Abstimmungsstruktur zu schaffen und mit einem geeigneten Management-Überbau den derzeitigen Steuerungs-, Organisations-, und
Managementmangel im System zu beheben.
Der Bundeszielsteuerungsvertrag war ein erster erfolgreicher Schritt, gemeinsam die strategischen und operativen Ziele bis 2016 und darüber hinaus festzulegen. Wir müssen jetzt viel Engagement und Arbeit in eine gute Umsetzung investieren.
Dazu müssen wir auch Kompetenzen und Knowhow aufbauen und dürfen uns nicht davor fürchten, neue und unbekannte Wege zu beschreiten.
Besonders wichtig ist es, eine neue, auf Vertrauen basierende Kooperationskultur zu entwickeln.

Die Gesundheitsreform stellt sich für die breite Öffentlichkeit als eine sperrige Angelegenheit von Fachexperten dar. Wie kann man sie kurzgefasst einem Laien erklären und was hat der einzelne Bürger zu erwarten?
Die Bürger müssen rasch eine positive Wirkung der Gesundheitsreform spüren: durch klare Regeln, wer für konkrete Patientenanliegen zuständig
ist, durch eine bessere, strukturierte Betreuung chronisch kranker Menschen, durch mehr verständliche Information, durch transparente Qualität und vieles mehr. In einer GFK-Fessel-Umfrage vom April 2013 zeigt sich insgesamt eine hohe Zufriedenheit mit dem Gesundheitssystem. Menschen mit schlechtem Gesundheitszustand sehen das aber deutlich kritischer. Hier muss man schon hinterfragen, warum das so ist.
Schauen wir uns ein Beispiel an: Eine Patientin ist mit der Diagnose „Diabetes mellitus Typ 2“, also Altersdiabetes, konfrontiert.
Wenn die Patientin heute mit ihrer chronischen Erkrankung zum Arzt geht, kann sie im Hinblick auf mehrere versorgungsrelevante Parameter
Glück oder Pech haben. Es stellt sich die Frage, ob der Arzt Disease Management anbietet, und weiters, ob der Arzt im Rahmen eines Netzwerks oder einer Gruppenpraxis arbeitet und die Patientin
damit umfassender betreuen kann. Darüber hinaus gibt es derzeit keine flächendeckende Versorgung mit Fußambulanzen, so kann eine Fußambulanz in Wohnortnähe sein oder auch nicht.
Wenn sie Glück hat, bietet ihr Hausarzt das Disease Management-Programm „Therapie Aktiv – Diabetes im Griff“ an. Das strukturierte Langzeitbetreuungsprogramm stellt sicher, dass notwendige Kontrolluntersuchungen regelmäßig gemacht werden. Damit wird eine den medizinischen Standards entsprechende systematische Betreuung sichergestellt.
Der Arzt motiviert die Patientin mit einer individuellen Zielvereinbarung zur Mitarbeit beim Krankheitsmanagement. So kann auch der Lebensstil der Patientin besser eingebunden werden. Folgeerkrankungen werden verhindert oder verzögert und die Lebensqualität wird verbessert.
Die Chance für die Patientin, einen ausgebildeten „Therapie Aktiv“-Arzt zu finden, liegt derzeit bei 1:4. Das heißt, nur einer von fünf Ärzten behandelt
seine Diabetiker im Rahmen des Programms. Bedauerlicherweise ist das Programm in zwei Bundesländern überhaupt nicht verfügbar. Das
muss sich rasch ändern!
Arbeitet der Hausarzt der Patientin zudem nicht mit einer Gruppenpraxis zusammen, muss die Patientin für die Kontrolluntersuchungen zu vielen
verschiedenen Facharztpraxen gehen. Leider ist dies derzeit der Normalfall. Für die Patientin bedeutet das einen erheblichen Zeitaufwand und viele Wege bis alle Befunde für eine gemeinsame Besprechung beim Hausarzt eingelangt sind.
In Zukunft soll jeder Arzt Disease Management für unterschiedliche chronische Erkrankungen anbieten.
Im optimalen Fall wird der Allgemeinmediziner von einer speziell ausgebildeten Krankenschwester und einer Diabetologin unterstützt. Die
Krankenschwester erkundigt sich bei der Patientin regelmäßig nach deren Zustand und steht für Rückfragen innerhalb normaler Bürozeiten unkompliziert zur Verfügung. Für Spezialfragen gibt es im nahegelegenen interdisziplinären Gesundheitszentrum einen auf Diabetes spezialisierten
Internisten, der eng mit dem Allgemeinmediziner zusammenarbeitet. Sollte die Patientin Probleme mit den Füßen haben, was bei Diabetikern häufig der Fall ist, wird sie an eine wohnortnahe Fußambulanz überwiesen. Der elektronische Gesundheitsakt sichert für alle an der Behandlung beteiligten Personen den sinnvollen Zugang zu den erforderlichen Befunden. Die Patientin kann in einem multidisziplinären Gesundheitszentrum alle Kontrolluntersuchungen an einem Tag erledigen
und verlässt mit einem elektronisch gespeicherten Gesamtbefund das Gesundheitszentrum. Eine Besprechung ist daher mit dem Hausarzt jederzeit möglich.
An diesem Beispiel kann man den Nutzen einer gut organisierten Primärversorgung für die Patienten sehen: strukturierte Versorgung, niederschwelliger Zugang, Verfügbarkeit von Befunden und Informationen, keine unnötigen Lauf- und Wartezeiten, begleitende Ansprechpartner und
vieles mehr. Eine gestärkte Primärversorgung im niedergelassenen Bereich muss vom Erstkontakt weg Krankenbehandlung vertrauensvoll organisieren und daneben auch eine langfristige, gesundheitsorientierte

  • und nicht nur krankheitsbezogene
  • Betreuung chronisch kranker Menschen

ermöglichen.
Die Stärkung der Primärversorgung ist ein zentrales Ziel der Gesundheitsreform. Wir müssen nun ein zeitgemäßes Detailkonzept für eine gute Primärversorgung entwickeln, das sich am Bedarf der Patienten orientiert. Dazu gehören neben Disease Management auch telefonische und webbasierte Services, die rund um die Uhr verfügbar sind. Allgemeinärzte arbeiten gemeinsam in Netzwerken, vor allem in Städten werden sich Fachärzte zunehmend in Gruppenpraxen oder Gesundheitszentren zusammenschließen. Aber auch andere
Gesundheitsberufe wie beispielsweise Krankenschwestern müssen ihre Aufgabenfelder erweitern und zusätzliche Kompetenzen erwerben.
Ausgebildete Krankenschwestern sollen mehr Betreuungsaufgaben
übernehmen und die Versorgung chronisch kranker Menschen maßgeblich unterstützen.

Österreich hat Aufholbedarf bei der Gesundheitsförderung und bei der Zusammenarbeit mit anderen Bereichen im Sinne von „Health in all Policies“. Was verbessert da die Gesundheitsreform?
Mit einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 80,4 Jahren erreichen die Österreicher ein relativ hohes Lebensalter. Etwa 20 Lebensjahre werden durch Krankheit beeinträchtigt, und das trotz hoher Ausgaben für Krankenbehandlung. Die Anzahl der gesunden Jahre ist im EU-Vergleich unterdurchschnittlich und weit entfernt von den Spitzenreitern wie beispielsweise Schweden, wo nur halb so viele Lebensjahre durch Krankheiten maßgeblich beeinträchtigt werden. Der Bundeszielsteuerungsvertrag sieht daher die Erhöhung der
Anzahl der gesunden Lebensjahre vor.
Gesundheit wird nicht alleine und nicht primär im Krankenbehandlungssystem erzeugt. Ein relevanter Zugewinn an gesunden Lebensjahren kann vor allem durch verstärkte Gesundheitsförderung und verstärkte Prävention erreicht werden. Zuerst
braucht es nachhaltige und politikfelderübergreifende Strategien, um Lebenswelten zu schaffen, in denen Menschen gesunde Entscheidungen relativ leicht treffen können.
Erfreulich ist, dass in Österreich im Zuge der Gesundheitsreform Rahmen-Gesundheitsziele entwickelt und beschlossen wurden. Der Entwicklungsprozess hat auf breiter Basis unter Einbeziehung vieler Stakeholder, NGOs und Ministerien stattgefunden. Neun der zehn Rahmen-Gesundheitsziele sind gesundheitsorientiert, nur eines
adressiert die unbestritten notwendige Steigerung der Effektivität und Effizienz der Krankenbehandlung.
Diese Schwerpunktsetzung spiegelt sich auch im Bundeszielsteuerungsvertrag wider, der „der Erhaltung der Gesundheit einen hohen Stellenwert“ einräumt und daher „eine Forcierung der Gesundheitsförderung und Prävention“ vorsieht. Zur Umsetzung der Strategie müssen auch relevante Eurobeträge in die Hand genommen werden.
Obwohl die Bedeutung von Gesundheitsförderung in der Gesundheitspolitik regelmäßig betont wird, zeigt sich der Wille zu umfassenden Investitionen nur zögerlich. Ein positives Signal sind jedenfalls die im Rahmen der Gesundheitsreform eingerichteten Gesundheitsfonds. Österreich braucht, wie andere erfolgreiche Länder, ein Public-Health-Institut, das Gesundheitsorientierung operativ vorantreibt und die Vernetzung im Sinne des „Health in all Policies“-Ansatzes fördert.
Wichtig ist auch, dass andere Politikbereiche ihre Verantwortung für die Gesundheit erkennen. Gute Beispiele für die Relevanz anderer Politikbereiche liefert uns ein Blick in die Vergangenheit.
Durch den Kanalisationsbau und die Einrichtung zentraler Trinkwasserversorgung konnten die in Europa grassierenden Seuchen wie Cholera praktisch eliminiert werden.
Neben der Modernisierung des Systems selbst muss aber auch die Beziehung zu den Menschen, die das Gesundheitssystem nützen, verändert werden. Die Menschen müssen im Mittelpunkt aller Entscheidungen und Aktivitäten zur Weiterentwicklung des Gesundheitssystems stehen.
Daher muss an den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, den Lebenswelten der Menschen und an der Zusammenarbeit mit den Menschen selbst angesetzt werden. Dies erfordert eine verstärkte
Einbindung der Bürger und deren Bereitschaft, ihre eigene Gesundheit und Lebensqualität selbst mitzugestalten und zu verbessern.

Wie ist der Zeithorizont der Reform?

Eine umfassende Gesundheitsreform wird zehn bis zwanzig Jahre dauern und hoffentlich einen Punkt erreichen, an dem das System gelernt hat zu
lernen, sich neuen Herausforderungen und Umweltbedingungen rascher anzupassen.
Im Rahmen der Zielsteuerung sind mehrere Teilgebiete unterschiedlich schnell umzusetzen. So kann die Einrichtung eines telefonischen und
webbasierten Erstkontakt- und Beratungsservices relativ kurzfristig entwickelt werden. Die Organisation einer österreichweiten guten Primärversorgung wird hingegen nur mittel- bis langfristig um-
zusetzen sein, weil hier maßgebliche strukturelle Änderungen notwendig sind. Derzeit gibt es im Bereich der niedergelassenen Allgemeinmediziner und Fachärzte fast nur Einzelpraxen. Die notwendige Bündelung der Versorgung ist anspruchsvoll und schwierig, weil sie in offensichtlichem Kontrast
zur jetzigen Struktur steht. Zugute kommt uns in der Reform, dass in den nächsten Jahren eine große Anzahl von niedergelassenen Ärzten in den Ruhestand geht. Die nachkommenden jungen Mediziner können schon in
der Ausbildung auf das neue, ausgeweitete Aufgabenfeld einer multidisziplinären und integrativen Betreuung vorbereitet werden. Arbeitsinhalte, die heute schon wertgeschätzt werden, wie Teamarbeit,
Qualität und laufende Fortbildungen, werden dann verstärkt berufsrelevant. Das haben sich bisher schon viele Ärzte gewünscht. Die neue Primärversorgung wird für junge Mediziner ein attraktives Arbeitsumfeld und für Patienten eine neue, besonders vertrauensvolle Umgebung bieten.
Der Bundeszielsteuerungsvertrag und das Jahresarbeitsprogramm zeigen, dass wir an vielen Dingen gleichzeitig arbeiten werden. Die Maßnahmen werden bis 2016 gut aufeinander abgestimmt in Umsetzung gehen, einige Themen werden aber wohl etwas länger brauchen. Für die Jahre nach 2016 muss es daher einen weiteren Zielsteuerungsvertrag geben.

Wie sieht die interne Arbeitsstruktur der Reform aus und was ist Aufgabe der Sozialversicherung?
Das Zukunftsbild der Sozialversicherung wurde als gemeinsames in den Bundeszielsteuerungsvertrag aufgenommen: Wir engagieren uns für ein längeres und selbstbestimmtes Leben bei guter Gesundheit. Maßgebliche Elemente des Masterplans Gesundheit, den die Sozialversicherung 2010 zur Diskussion gestellt hat, konnten im
Rahmen der Gesundheitsreform verwirklicht werden. Mit „Richtig Essen von Anfang an“, „Gesundheit hat kein Alter“ und „Gesunde Schule“ haben wir bereits Modelle guter Praxis etabliert.
Die Gesundheitsreform wird von Bund, Ländern und Sozialversicherung gleichberechtigt und partnerschaftlich umgesetzt. Um diese herausfordernde Aufgabe zu bewältigen, wurde auf Bundesebene die Bundeszielsteuerungskommission eingerichtet. Gemeinsames Ziel ist es, die Qualität zu verbessern und das öffentliche Gesundheitswesen auch für kommende Generationen zu erhalten. Die Bundeszielsteuerungskommission hat am 28. Juni 2013 empfohlen, den Entwurf des Bundeszielsteuerungsvertrags abzuschließen. Sie wird mit einem genauen Monitoring über die Umsetzung der festgesetzten Ziele wachen. In allen maßgeblichen Gremien ist die Sozialversicherung paritätisch vertreten.
Der Hauptverband koordiniert die Linie der Sozialversicherung
und unterstützt die einzelnen Versicherungsträger entsprechend ihrem Bedarf bei der Erarbeitung und Umsetzung der Verträge und in den Abstimmungsgesprächen mit Bund und Ländern.
Die Gesundheitsreform muss für die Versicherten rasch erste Früchte zeigen. Als Sozialversicherung sind wir gut aufgestellt und können aufgrund unserer Vorarbeiten zum Masterplan Gesundheit auf viel Know-how zurückgreifen. Die Segel sind gesetzt, wir sind auf gutem Kurs.


Zuletzt aktualisiert am 26. Juni 2018