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Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege


Irma SteinbauerDie AutorInnen:
Irma Steinbauer

ist Organisatorin der Institution „Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege“ und Mitarbeiterin in der SVA der Bauern.



Erwin BiringerErwin Biringer

ist Mitarbeiter in der Abteilung IV/4 des BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.




KURZFASSUNG

Die Institution Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege wird von der SVA der Bauern als Kompetenzzentrum für alle Pensionsversicherungsträger bundesweit erfolgreich organisiert und koordiniert. Darüber hinaus ist die Institution auch für die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) und das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (BASB) tätig.

Der gesetzliche Ursprung für die Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege liegt bereits mehr als 17 Jahre zurück. Zum 1. Juli 1993 wurde das Bundespflegegeldgesetz (BPGG) wirksam. Damals erfolgte die Umstellung vom bisherigen Hilflosenzuschusssystem auf das Pflegegeld. Es war daher nahe liegend, dass nach überschaubarer Zeit die Treffsicherheit des neuen Systems bzw. des Pflegegeldes untersucht wird. Dies geschah in den 90-er Jahren durch eine Studie des ehemaligen ÖBIG und eine Studie der WU Wien. All die getroffenen Maßnahmen und Untersuchungen haben gezeigt, dass die Treffsicherheit grundsätzlich gegeben ist. Dennoch gingen Überlegungen in die Richtung, die Nachhaltigkeit des neuen Pflegevorsorgesystems im Auge zu behalten.

Die Novelle zum Bundespflegegeldgesetz (BGBl. I Nr. 69/2001) führte im Jahre 2001 den § 33a des Bundespflegegeldgesetzes ein, der die Entscheidungsträger nach dem BPGG ermächtigt, Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchzuführen. Das war die Geburtsstunde eines Kompetenzzentrums für alle Pensionsversicherungsträger. Dieses Kompetenzzentrum Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege sollte im Auftrag des BMASK tätig werden.

Noch im Jahr 2001 setzte das Sozialministerium den neu geschaffenen § 33a zum BPGG um und beauftragte die SVA der Bauern und damalige PVAng mit einem Pilotprojekt, die Qualitätssicherungsmaßnahmen zur Unterstützung der Pflegegeldbezieher und deren pflegenden Angehörigen durchzuführen, deren Folgeergebnisse nun dargestellt werden.

Neben den rund 76.000 Hausbesuchen wurden noch rund 3.000 Betroffene im Rahmen der 24-h-Betreuung von den diplomierten Pflegefachkräften der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege zu Hause aufgesucht und auf diesem Gebiet kompetent und fachgerecht aufgeklärt, um Betreuungslücken zu diesem Thema so schnell wie möglich zu beseitigen. Die Ergebnisse zeigten, dass die Qualität im Familienkreis umfassend gewährleistet ist, jedoch ein enormes Informations- und Beratungsdefizit, v.a. bei pflegenden Angehörigen besteht, worauf rasch reagiert wurde. Auch der Einsatz diplomierter Pflegefachkräfte zur Information, Beratung und Pflegetipps hat sich bewährt. Im Jahr 2009 wurden insgesamt 18.245 Hausbesuche durchgeführt.

Rund 80 % aller pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause von ihren Angehörigen, sehr oft ohne Unterstützung durch professionelle soziale Dienste, gepflegt. Pflegende Angehörige leisten damit einen äußerst wertvollen Beitrag und stellen eine tragende Säule des österr. Pflegevorsorgesystems dar.

Zuletzt aktualisiert am 01. März 2022