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Das interne Kontrollsystem – erste Umsetzungsschritte in der NÖ Gebietskrankenkasse


Mag. Masiar René NikzadDie Autoren:
Mag. Masiar René Nikzad

ist Leiter der Abteilung Ärztereferat-Innenrevision-Controlling der NÖGKK.



Mag. Thomas GriessenbergerMag. Thomas Griessenberger

ist Mitarbeiter der Abteilung Ärztereferat-Innenrevision-Controlling der NÖGKK.




 Mag. Karin Grabner Mag. Karin Grabner

ist Mitarbeiterin der Abteilung Ärztereferat-Innenrevision-Controlling der NÖGKK.





KURZFASSUNG

Gerade durch die beitragsorientierte Finanzierung der Krankenversicherungsträger ist es von großer Bedeutung, dass mit den von Dienstgebern und Dienstnehmern zur Verfügung gestellten Mitteln umsichtig und effektiv umgegangen wird. Zudem hat sich das Risiko- und Kontrollbewusstsein öffentlicher und privater Unternehmen aufgrund jüngster Vorkommnisse (z.B. Bilanzskandale) und des abnehmenden Wirtschaftswachstums stark verändert. Den inhaltlichen und organisatorischen Rahmen für die Erstellung verlässlicher Unternehmenszahlen bildet das „Interne Kontrollsystem“ (IKS) der NÖGKK. Durch ein funktionierendes und zeitgemäßes IKS können potentielle Risiken sowie Schwachstellen frühzeitig entdeckt, Maßnahmen gesetzt und letztendlich wirtschaftliche Schäden vermieden werden.

Es wurde auch ein Verhaltenskodex „Verantwortung verpflichtet“ in der NÖGKK ausgerollt und das IKS-Handbuch wird laufend erweitert. Bei der Gebäudesicherheit wurde der Arbeitskreis „Arbeitnehmerschutz“ installiert, der die Aufgabe hat, klare Rahmenbedingungen hinsichtlich technischer Sicherheit und Arbeitnehmerschutz zu erstellen. Die Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der IT-Sicherheit wurde vorerst aufgeschoben, da die Möglichkeit einer externen Auditierung in Erwägung gezogen wird.

Durch die Einhaltung der Prinzipien des Kodex soll nicht nur ein hohes ethisches Niveau im Umgang mit Mitarbeitern und Versicherten sichergestellt werden, es soll darüber hinaus die IKS-Strategie auf das tägliche Verhalten der Mitarbeiter umlegen. Im Rahmen der Mitarbeiterorientierungsgespräche, die regelmäßig von zwischen unmittelbarer Führungskraft und dem Mitarbeiter in der NÖGKK abgehalten werden, wurden Intention und Inhalt des Verhaltenskodex eingehend vermittelt.

Es liegt nun an den Führungskräften bzw. an den IKS-Verantwortlichen, dass die Grundsätze des Verhaltenskodex „Verantwortung verpflichtet“ auch gelebt werden: Eine entsprechende Information und Kommunikation ist dabei Grundvoraussetzung.

Zuletzt aktualisiert am 28. Februar 2022