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Dokumentation im ambulanten Bereich: Fortsetzung des Projekts „Katalog ambulanter Leistungen“


Anna GeiersbachDie Autorin:
Anna Geiersbach

ist medizinische Dokumentarin und arbeitet für die Firma SOLVE Consulting im Bereich Ambulanzdokumentation und leistungsorientierte Krankenanstatlenfinanzierung.



KURZFASSUNG

Wie bereits im Februarheft des Jahres 2008 berichtet, wird seit Anfang 2007 im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend (BMGFJ) ein Katalog ambulanter Leistungen erarbeitet. Nachdem Ende 2007 der sogenannte Startkatalog, der auf den spitalsambulanten Katalogen von vier Bundesländern und der AUVA sowie auf der Metahonorarordnung des Hauptverbands basierte, erfolgreich fertig gestellt werden konnte, wurden 2008 weitere Institutionen ins Projekt eingebunden und der Katalog erweitert.

Das Projekt „Dokumentation im ambulanten Bereich“ ist dabei weiterhin auf einem sehr guten Weg. Im Jahr 2008 konnte durch die im Vorjahr gewonnene Erfahrung eine vielfach größere Menge an Leistungspositionen verarbeitet werden. Unter allen Projektteilnehmern herrschte eine hohe Bereitschaft, auch ambitionierte Zeitvorgaben einzuhalten. Seitens der Unterarbeitsgruppen wurden nicht nur die Kataloge zur Verfügung gestellt, sondern auch eine Vielzahl an Rückfragen seitens des Projektteams bearbeitet. Die Qualität und die Verwendbarkeit des Katalogs konnten dadurch erheblich gesteigert werden. Außerdem wurden seitens der Länder praxisnahe Ideen zur Einführung des Katalogs entwickelt und in den entsprechenden Gremien vorgestellt und argumentiert.

Mit Empfehlungen des Projektlenkungsausschusses, in dem die Entscheidungsträger – BMGFJ, Länder, SV-Träger – vertreten waren und der zustimmenden Kenntnisnahme der Ergebnisse 2008 in der bundesweiten Arbeitsgruppe für Dokumentation im ambulanten Bereich sind wesentliche Voraussetzungen für die weiterführenden Arbeiten 2009 und für den Beginn der praktischen Umsetzung geschaffen worden. Diese Arbeiten stellen auch wichtige Grundlagen für die Erfüllung der Zielsetzungen der Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens 2008–2013 dar.

Zuletzt aktualisiert am 28. Februar 2022