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Editorial Jänner 2009


Dr. Wilhelm DonnerDer Autor:
Dr. Wilhelm Donner

ist Chefredakteur der Sozialen Sicherheit im
Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.



Liebe Leserinnen und Leser!

Am Mittwoch, den 21. Jänner 2009 trat erstmals der neue Verbandsvorstand des Hauptverbandes zusammen. Zum neuen Vorsitzenden wurde Mag. Dr. Hans Jörg Schelling gewählt. Dr. Schelling war bis Dezember 2008 Obmann der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt und bis Oktober 2008 Abgeordneter zum Nationalrat. Die Soziale Sicherheit wird in der Februar-Ausgabe über seine Pressekonferenz und die personellen Veränderungen im Vorstand und in der Trägerkonferenz berichten.

Am 17. Dezember 2008 besuchte der neue Gesundheitsminister Alois Stöger den Hauptverband im Rahmen einer Vorstandssitzung und versicherte den Mitgliedern, die Türen des Ministeriums für die Sozialversicherung immer offen zu halten. In der OÖ Gebietskrankenkasse wurde am 10. Dezember 2008 Felix Hinterwirth zum Obmann und damit zum Nachfolger Stöger’s gewählt. Zum neuen Generaldirektor der Wiener Gebietskrankenkasse wurde mit Wirkung vom 1. Jänner 2009 Ing. Mag. Erich Sulzbacher bestellt, der Rudolf Brenner in dieser Funktion folgt.

Pharmawirtschaft und Hauptverband einigten sich noch im Dezember 2008 auf einen Pharma-Rahmenvertrag, der bis Mitte 2011 in Geltung steht und den neben dem Großhandel auch 104 österreichische Pharmaunternehmen mitunterzeichnet haben.

Den Ehrenring der österreichischen Sozialversicherung erhielten am 2. Dezember 2008 der ehemalige Stellvertreter des Verbandsvorsitzen im Hauptverband, Friedrich Dinkhauser und der langjährige Obmann-Stv. der NÖGKK Dr. Johannes Kleemann. Den ehemaligen Obmänner-Stellvertretern KommR. Erich Lemler (Stmk. GKK) und Johann Schinko (SVA der Bauern) wurde die Ehrennadel der österr. SV überreicht.

Der einzige Fachbeitrag dieser Ausgabe befasst sich aus verfassungsrechtlicher Sicht mit der Frage zur Honorardeckelung bei ärztlichen Gesamtverträgen. Priv.-Doz. Dr. Karl Stöger (Univ. Wien) hält in Ansehung von Lehre und Rechtspraxis des VfGH und OGH solche für grundsätzlich zulässige Steuerungsmittel.

Im Anhang des Heftes wird die gesamtvertragliche Vereinbarung über die Intensivierung der Kooperation im Gesundheitswesen und die Handhabung der e-card mit den niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten (Dentisten) verlautbart.

Dr. Wilhelm Donner

Zuletzt aktualisiert am 28. Februar 2022