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Akkreditierung von Schlaflaboren


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In einer Kurzrecherche wird versucht die Situation bezüglich Akkreditierung von Schlaflaboren exemplarisch in Ländern wie Deutschland, Schweiz und USA darzustellen. Die Akkreditierung von Schlaflaboren ist im Sinne einer Qualitätskontrolle angebotener medizinischer Leistungen ein „model of good practise“. Die Akkreditierung ist lediglich in der Schweiz Voraussetzung für die Leistungshonorierung in der Krankenpflege-Leistungsversicherung.
Eine - wie vorgeschlagene - obligate Akkreditierung von Schlaflaboren ist aus Sicht der Sozialversicherung zu befürworten, da damit eine Voraussetzung für Qualität in der Diagnose und Behandlung der Schlafapnoe geschaffen wird; die Qualitätsverbesserungen in der Diagnostik können damit zu einer Minimierung von Über- und Unterversorgung im Bereich der Behandlung beitragen, nämlich der Verordnung von n-CPAP1 und BiPAP Geräten2. Da praktisch alle Schlaflabore im stationären Bereich angesiedelt sind, müsste eine verbindliche Akkreditierung von den, für den Krankenanstaltenbereich zuständigen Institutionen initiiert werden.


Zuletzt aktualisiert am 13. April 2016